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Hauptallergene

 

 

Ab Dezember 2014 müssen die 14 Hauptallergene deklariert werden!

Bitte bedenken Sie, dass kennzeichnungspflichtige Allergene

hauptsächlich ganz natürliche Lebensmittel sind!

 

Da wir alle Speisen selbst herstellen,

ist es unvermeidbar diese Lebensmittel von der Produktion auszuschließen!

 

 

Wir deklarieren die 14 unten aufgeführten Hauptallergene mit roten Buchstaben.

 

 

 

Glutenhaltiges Getreide A

(Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Karmut und damit verwante Hybridsaaten)

 

Krebstiere und Krebstiererzeugnisse B

 

Eier und Eiererzeugnisse C

 

Fisch und Fischerzeugnisse D

 

Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse E

 

Soja uns Sojaerzeugnisse F

 

Milch und Milcherzeugnisse G

(einschließlich Lactose)

 

Schalenfrüchte H

(Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Peca- und Paranuss, Pistazie

und Queenslandnuss sowie daraus hergestellte Erzeugnisse)

 

Sellerie und Sellerieerzeugnisse I

 

Senf und Senferzeugnisse J

 

Seesamen und Seesamerzeugnisse K

 

Lupinen und Lupinererzeugnisse L

 

Weichtiere und Weichtiererzeugnisse M

(z.B. Schnecken, Muscheln, Tintenfische)

 

Schwefeldioxid und Sulfid (angegeben als SO2) N

in einer Konzentration von mehr sla 10 mg pro Kilogramm respektive pro Liter

kann in Essig und Wein enthalten sein!

 

 

                                                                                          ACGIJ

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Mobil 015783233615

 

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